Monat: Dezember 2016

Unerlaubte Telefon­werbung (Cold Calls)

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Dies hat der Gesetzgeber in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt. Fehlt die Einwilligung, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Die Bundesnetzagentur kann Unerlaubte Telefonwerbung/Cold Calls nach dem UWG…

Nach oben