Entgelt für Online-Übermittlung von Tickets ist unzulässig

Eine pauschale Gebühr für online übermittelte Tickets zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Das entschied das Landgericht Bremen nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn wer Eintrittskarten über das Internet verkauft, muss diese den Kunden auch übermitteln. Hierfür darf demnach nur ein gesondertes Entgelt verlangt werden, wenn dem Verkäufer Kosten wie etwa das Porto beim postalischen Versand entstehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherschützer hatten den Online-Ticket-Anbieter Eventim verklagt, weil dieser von Kunden eine Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übersendung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken verlangt. Ähnliche Praktiken kritisierten die Verbraucherschützer auch bei den Eventim-Konkurrenten ADticket, Ticketmaster, ReserviX, easyticket, BonnTicket und D-Ticket. Alle sechs Anbieter seien dafür abgemahnt worden.
Quelle: heise.de

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